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   BVerwG, 27.07.1993 - 8 B 94.93   

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https://dejure.org/1993,17928
BVerwG, 27.07.1993 - 8 B 94.93 (https://dejure.org/1993,17928)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 8 B 94.93 (https://dejure.org/1993,17928)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 8 B 94.93 (https://dejure.org/1993,17928)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, der Divergenzgründe und der Verfahrensmängel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 8 B 94.93
    Dazu bedarf es nämlich der Darlegung einer im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO), deren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten sein muß (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 8 B 94.93
    Einer solchen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hätte es hier um so mehr bedurft, als der Senat bereits mit Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 42.88 - (Buchholz 401.0 § 222 AO Nr. 1 S. 1 ) die Voraussetzungen eines Billigkeitserlasses nach § 227 AO eingehend erörtert hat.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 8 B 94.93
    Dazu bedarf es nämlich der Darlegung einer im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO), deren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten sein muß (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; ständige Rechtsprechung).
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